Die DNA zukünftiger CFOs
2. April 2025
5 Minuten Lesezeit

Update zur Einhaltung der Vorschriften für die eRechnungsstellung, April 2025

Loek Smits
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EU: Mehrwertsteuerpaket verabschiedet

Am 11. März 2025 hat der Rat der Europäischen Union das Paket zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) formell verabschiedet und damit den letzten Schritt im Genehmigungsverfahren markiert. Diese umfassende Reform zielt darauf ab, das Mehrwertsteuersystem der EU zu modernisieren, um es besser an die digitale Wirtschaft anzupassen und Steuerbetrug durch obligatorische eRechnungsstellung und digitale Meldepflichten zu verhindern.

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Die drei Säulen von ViDA

  1. Die erste und umfangreichste Säule konzentriert sich auf die obligatorische eRechnungsstellung in der EU und die digitale Berichterstattung für die Mehrwertsteuer.
  2. Die zweite Säule befasst sich mit der Plattformwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die kurzfristige Vermietung von Unterkünften und Personenbeförderungsdienstleistungen, und stärkt die Rolle digitaler Plattformen bei der Erhebung der Mehrwertsteuer.
  3. Im Rahmen der dritten Säule wird ein einheitliches Mehrwertsteuerregistrierungssystem vorgeschlagen, das es Unternehmen ermöglicht, ihre steuerlichen Verpflichtungen in der gesamten EU mit einer einzigen Registrierung zu erfüllen.

Zeitplan für die Implementierung von eRechnungsstellung und Digital Reporting

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der drei Phasen der ViDA-Umsetzung der EU mit den wichtigsten Daten:

Phase 1: Frühe Änderungen (voraussichtlich Mitte April 2025)

  • Die Mitgliedstaaten können die eRechnungsstellung für inländische Lieferungen ohne vorherige Zustimmung des EU-Rates vorschreiben.
  • Kunden müssen ab diesem Datum eRechnungsstellung akzeptieren, wenn dies von den Mitgliedstaaten verlangt wird.
  • Die schrittweise Einführung wird gefördert, um kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen.

Phase 2: Grenzüberschreitende Standardisierung (1. Juli 2030)

  • Umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen werden verpflichtet, für grenzüberschreitende B2B- und B2G-Lieferungen innerhalb der EU strukturierte eRechnungsstellung auszustellen.
  • E-Rechnungsstellung muss auf einem EU-Standardformat beruhen (wobei die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen andere Formate zulassen können).
  • E-Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach dem Lieferdatum (oder dem Zahlungsdatum, falls früher) ausgestellt werden.
  • Lieferanten müssen die Rechnungsdaten unmittelbar nach der Ausstellung (bzw. innerhalb von 5 Tagen bei der Gutschrift) digital an die Steuerbehörden melden.
  • Die Kunden müssen die Daten ebenfalls innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt melden, es sei denn, die Mitgliedstaaten verzichten darauf.
  • Monatliche Sammelrechnungen sind jetzt unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Phase 3: Vollharmonisierung (1. Januar 2035)

  • Vollständige Harmonisierung der eRechnungsstellung und der digitalen Berichterstattung in allen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich inländischer Transaktionen.
  • Mitgliedstaaten, die vor 2024 über inländische elektronische Meldesysteme verfügen, müssen sich an die EU-Standards anpassen.

Belgien: E-Reporting im Jahr 2028

Belgien wird die eRechnungsstellung im Jahr 2028 einführen , nachdem die eRechnungsstellung im Jahr 2026 obligatorisch ist. Die Berichterstattung nahezu in Echtzeit gilt für Transaktionen von Mehrwertsteuerzahlern und solche, die registrierte Registrierkassen verwenden. Dieses System verbindet Registrierkassen, Zahlungs- und Rechnungssysteme mit der Verwaltung und übermittelt automatisch die Mehrwertsteuerdaten.

Zu den Vorteilen gehören reduzierte administrative Mehrwertsteuerpflichten, wie z. B. die Eliminierung von Kundenangeboten, und die Minimierung von Mehrwertsteuerbetrug durch verbesserte Datenanalyse und -überwachung.

Es wurde auch bestätigt, dass nicht ansässige Unternehmen mit einer belgischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Geltungsbereich des eRechnungsstellung-Mandats ausgeschlossen werden, einschließlich der Ausstellung und des Empfangs von strukturierten E-Rechnungen. Diese Ausnahme kann jedoch wieder aufgegriffen werden, wenn die Pflicht zur elektronischen Berichterstattung im Jahr 2028 in Kraft tritt.

Bolivien: Fristverlängerung für bestimmte Steuerzahler

Bolivien hat die Frist für die eRechnungsstellung für die Steuerzahlergruppen 10 und 11 um einen Monat verlängert und sie vom 1. Februar 2025 auf den 1. März 2025 verschoben. Diese Anpassung betrifft 7.586 Steuerzahler und gibt ihnen zusätzliche Zeit für die Umstellung auf die Ausstellung digitaler Steuerdokumente über das Online-Abrechnungssystem.

Botswana: Initiative zur elektronischen Rechnungsstellung

Am 10. Februar stellte der Finanzminister den Entwurf des Staatshaushalts für das Haushaltsjahr 2025/2026 vor . Zu den wichtigsten Initiativen gehört die Einführung der eRechnungsstellung, die darauf abzielt, die Erhebung der Mehrwertsteuer zu rationalisieren. Dieses System wird voraussichtlich bis März 2026 vollständig implementiert sein.

Kroatien: eRechnungsstellung und E-Reporting im Jahr 2026

Das Finanzministerium hat eine öffentliche Konsultation zur bevorstehenden Einführung der obligatorischen elektronischen B2B-eRechnungsstellung und des elektronischen Berichtswesens angekündigt , die am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Diese Initiative ist eine Schlüsselkomponente von Fiskalizaciju 2.0 und umfasst die Einführung einer neuen Berichtsplattform, FiskApplication, sowie eines kostenlosen eRechnungsstellung-Tools namens MICROeINVOICE.

Griechenland: Ausnahmeregelung von EU akzeptiert

Der EU-Rat hat die obligatorische B2B-eRechnungsstellung-Initiative Griechenlands, die vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 in Kraft treten soll, offiziell genehmigt .

Im Juli 2024 beantragte Griechenland eine Ausnahme von der Richtlinie 2006/112/EG zur Einführung der eRechnungsstellung für inländische B2B-Transaktionen zwischen Steuerpflichtigen. Dieses Mandat wirkt sich nicht auf ausländische Unternehmen oder Business-to-Customer-Transaktionen (B2C) aus.

Nach den neuen Regeln wird die obligatorische eRechnungsstellung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2026 eingeführt. Das System erfordert eine Echtzeit-Transaktionsmeldung an die griechische myDATA-Plattform, um die Einhaltung der europäischen Standards zu gewährleisten.

Jordanien: Phase 2 in Arbeit

Jordanien schreitet mit Phase 2 seiner eRechnungsstellung-Initiative voran, die am 1. April 2025 offiziell starten wird. In dieser Phase müssen sich die Unternehmen in das nationale Abrechnungssystem integrieren, was einen wichtigen Schritt in den Bemühungen des Landes um die digitale Transformation darstellt.

Die eRechnungsstellung-Reise für Jordanien begann im Jahr 2022, wobei die Registrierung für das JoFotara-System am 31. Mai 2024 endete.

Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Alle Rechnungen müssen über das nationale elektronische Abrechnungssystem oder eine damit verbundene Plattform ausgestellt werden.
  • Die Ausstellung und Vorlage der Originalrechnung ist zwingend erforderlich.

Dieser Meilenstein unterstreicht Jordaniens Engagement für die Modernisierung seiner Steuerinfrastruktur und die Erhöhung der Transparenz im Geschäftsbetrieb.

Malaysia: Letzte Phase bis 2026 verschoben

Am 28. Januar 2025 wurden neue Richtlinien für die eRechnungsstellung (Version 4.1) veröffentlicht , zusammen mit einer strukturierten Roadmap für die schrittweise Umsetzung. Die Regierung hat auch die Einführung der eRechnungsstellung für KKMU (Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 RM) auf den 1. Januar 2026 verschoben, um mehr Zeit für die Vorbereitung zu haben. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Malaysia die eRechnungsstellung in vier Schlüsselphasen einführt, wobei die Umsatz- oder Umsatzschwellen berücksichtigt werden.

Polen: Nur geringfügige Änderungen für KSeF

Die abschließenden Konsultationen zum Nationalen eRechnungsstellungssystem (KSeF) wurden im November 2024 abgeschlossen, wobei der Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes noch von der Regierung geprüft wird. Kleinere Änderungen sind möglich, wesentliche Überarbeitungen sind jedoch unwahrscheinlich. Das Gesetzgebungsverfahren wird nach Angaben des Finanzministeriums voraussichtlich bis zum 1. Quartal 2025 abgeschlossen sein.

Slowakei: Öffentliche Konsultation

Im Januar 2025 startete eine öffentliche Konsultation für die obligatorische eRechnungsstellung im B2B-Bereich und die elektronische Berichterstattung bis zum 1. Januar 2027. Die Slowakei wird Peppol sowohl für inländische als auch für innergemeinschaftliche Transaktionen nutzen, wodurch die Abhängigkeit von der zentralisierten Plattform von IS EFA verringert wird.

Slowenien: B2B-eRechnungsstellung ab 2027

Slowenien hat angekündigt, ab dem 1. Januar 2027 die eRechnungsstellung für B2B-Transaktionen vorzuschreiben und das ursprüngliche Umsetzungsdatum vom 1. Juni 2026 um sieben Monate zu verschieben. Mit dem Vorschlag wird die Anforderung einer Echtzeitberichterstattung an die Finanzverwaltung (FURS) gestrichen. Darüber hinaus müssen B2B-Rechnungen, an denen gebietsfremde Unternehmen beteiligt sind, den neuen Berichtsstandards entsprechen.

Steuerzahler haben drei Möglichkeiten, die eRechnungsstellung zu optimieren: den direkten Austausch von eRechnungen, zertifizierte Anbieter von eRechnungsstellungsdiensten oder das Peppol-Netzwerk. Zu den akzeptierten Formaten gehören der nationale e-SLOG-Standard, jedes Format, das an die europäische Norm EN 16931 angepasst ist, oder andere international anerkannte Formate, sofern sich Sender und Empfänger einig sind.

VAE: eRechnungsstellung und E-Reporting im Juli 2026

Das Land stellt auf ein 5-Eck-Peppol-Modell um und übernimmt Peppol PINT als Standardformat. Die obligatorische eRechnungsstellung und Berichterstattung wird im Juli 2026 in Kraft treten, mit der Option auf eine frühzeitige freiwillige Einführung.

Im Februar 2025 veröffentlichte das Finanzministerium (MoF) ein öffentliches Konsultationspapier zur eRechnungsstellung, das auch einen Vorschlag für ein eRechnungsstellung Datenwörterbuch enthält. Dieses Dictionary etabliert einen standardisierten Rahmen für Rechnungsdatenelemente.

Großbritannien: öffentliche Konsultation gestartet

Das Vereinigte Königreich hat eine öffentliche Konsultation zur eRechnungsstellung gestartet, die bis zum 7. Mai 2025 läuft, um die Standardisierung und mögliche Einführung zu prüfen. Diese Initiative konzentriert sich sowohl auf Business-to-Government- (B2G) als auch auf Business-to-Business- (B2B) Transaktionen mit dem Ziel, die Effizienz und Interoperabilität zu verbessern. Zu den wichtigsten Bereichen, die derzeit überprüft werden, gehören:

    • Standardisierung: Sammeln von Feedback zur Schaffung eines einheitlichen eRechnungsstellung-Systems in ganz Großbritannien, um die Kompatibilität zu verbessern und Prozesse zu rationalisieren.
    • Digitale Modelle: Evaluierung verschiedener Rechnungsmodelle und ihrer Fähigkeit, sich nahtlos in bestehende Geschäftssysteme zu integrieren.
    • Berichterstattung in Echtzeit: Es wird geprüft, ob die eRechnungsstellung mit einer digitalen Echtzeitberichterstattung gekoppelt werden sollte, um die Fehlererkennung zu verbessern und die Einreichung von Umsatzsteuererklärungen zu vereinfachen.

Diese Konsultation ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der britischen Rechnungslandschaft.

Billtrust ist hier, um zu helfen

Der Übergang zur obligatorischen B2B-eRechnungsstellung auf der ganzen Welt ist eine bedeutende Veränderung, die eine sorgfältige Vorbereitung erfordert. Während die eRechnungsstellung viele Vorteile für Unternehmen mit sich bringt, gibt es auch Herausforderungen, die vor uns liegen. Billtrust unterstützt Sie auf diesem Weg, macht Sie konform und Ihren Debitorenbuchhaltung-Prozess effizienter. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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